Staatsverträge müssen nicht von Parlamenten beschlossen werden: http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2007/Staatsvertraege_zwischen_den_Bundeslaendern.pdf
Es gibt in der Rechtsgeschichte der Republik durchaus einige Fälle, in denen Parlamente Staatsverträge abgelehnt haben: http://akdigitalegesellschaft.de/index.php?/archives/60-BehauptungenFaktenzumJMStV.html
»üblich« ist ein unpolitisches Scheiß-Argument – um das mal zurückhaltend zu formulieren.
»Faktisch« ist der Einfluss der Parlamente groß. Sie werden in der Verhandlungsphase regelmäßig konsultiert (ich hatte das in einem Artikel zum JMStV im Landesblog mal am Rande erwähnt:http://landesblog.de/2010/09/wider-den-jugendmedienschutz-staatsvertrag/) und haben gleichwohl die Möglichkeit – und auch das politisch fundierte Recht –, eine Entscheidung letztlich abzulehnen. Die Konsultation darf nicht die freie Entscheidung des Parlamentes beeinflussen. Das wäre nämlich ein Verfassungsbruch. Ohne die freie Zustimmung des Parlamentes läuft also nichts und das ist verfassungsrechtlich gut so.
Gäbe es da eine Schere im Kopf »Wie könnten ja, wollen aber wegen einer nicht näher begründeten Tradition lieber doch nicht), bin ich dafür, eine Klagerecht gegen Parlamentarier einzuführen, die demokratische Rechte nicht wahrnehmen wollen.
Der Hinweis auf Frau Kraft geht fehl. Wer in dem Land gerade Ministerpräsident ist schnurzegal, weil eben nicht das Kabinett sondern das Parlament was beschließen soll. Zudem hat Frau Kraft ja nicht mal mitverhandelt.
Eine Ablehnung führt schließlich auch nicht zu einem Regelungsnotstand, der aus übergeordneten Gründen eine Zustimmung (politisch) rechtfertigen könnte (Musterargument: »Besser eine schlechte Regelung als Chaos«). Wir haben definitiv hinreichende bewährte Regelung im Jugendmedienschutz, um die uns andere Länder beneiden können.